
Bad Vilbel, 23.09.2020
Ende des Jahres sollte eigentlich Schluss sein – jetzt wurde das Baukindergeld bis März 2021 verlängert. Jetzt heißt es schnell sein um sich die attraktive Forderung zu sichern.
Die Bundesregierung hat den Förderzeitraum für das Baukindergeld bis 31. März 2021 verlängert. Damit wird der Förderzeitraum um immerhin drei Monate ausgedehnt. Ursprünglich war die Förderung bis Ende dieses Jahres ausgelegt.
Wer seine Baugenehmigung also bis Ende März 2021 vorlegt, kann das Baukindergeld für Familien als Unterstützung beim Hausbau beantragen.
Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021, den das Bundeskabinett am 23. September 2020 verabschiedete, werden für die Verlängerung der Förderung Mittel übertragen, die dieses Jahr “pandemiebedingt ungenutzt bleiben”. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird demnach mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts wirksam.
Medien hatten bereits im Vorfeld berichtet, dass der Fördertopf erst zur Hälfte ausgeschöpft sei – ein Argument mehr, den Förderzeitraum zu verlängern.
Förderumfang
1.200 Euro pro Kind und Jahr erhält jede Familie für einen Zeitraum von 10 Jahren. Insgesamt ergibt sich somit ein Zuschuss von 12.000 € pro Kind.
Voraussetzungen
- ein gemeinsamer Haushalt als Familie mit minderjährigen Kindern
- unter 90.000 € Jahreseinkommen bei einem Kind, 15.000 € für jedes Weitere
- Neubau, aber auch Kauf eines Bestandshauses innerhalb Deutschlands bei Eigennutzung
- Kaufverträge oder Baugenehmigungen ab 1. Januar 2018. Die Förderung kann also auch rückwirkend beantragt werden.
- Eine Baugenehmigung für einen Neubau muss bis zum 31. März 2021 vorliegen